Erbstreit vernichtet Vermögen!
Das muss nicht sein!
Keine Zeit für die Trauer – Jetzt muss es leider schnell gehen.
Ein Mensch sammelt im Laufe seines Lebens einen Berg an Verträgen, Akten, Dokumenten und Verpflichtungen an. Nach seinem Tod läuft alles weiter und die Erben treten in die Verpflichtungen ein. Die Kosten z.B. für Versicherungen, Vermögensverwalter oder Telefonverträge fallen einfach weiter an.
Deswegen sollten Sie spätestens 48 Stunden nach dem Tod eines Familienmitglieds sämtliche Institutionen über den Todesfall informieren.
In übersichtlicher Form haben wir für Sie eine Auflistung erstellt, nach welchen Unterlagen Sie suchen sollten und bei wem Sie sich melden müssen.
Klicken Sie hier und Sie erhalten kostenlos unsere wertvolle Aufstellung der wichtigen "Unterlagen im Todesfall" zum Download.
Nutzen Sie auch unsere kostenlose Erstberatung!
Das Wichtigste in Kürze:
Der Erbschein ist ein nachlassgerichtlicher Nachweis, wer gestorben ist und wer in welchem Verhältnis geerbt hat. Nicht jeder Erbe benötigt einen Erbschein. Beispielsweise kann auch ein notarielles Testament ausreichen, um den Begünstigten als rechtmäßigen Erben auszuweisen. Um einen Erbschein zu beantragen, gibt es keine Frist - der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Im Erbschein steht, welche Personen zu welchen Teilen Anspruch auf das Erbe eines Verstorbenen haben – jedoch muss nicht in jedem Erbfall ein Erbschein beantragt werden.
Gerne prüfen wir Ihre Situation und erklären Ihnen, ob Sie einen Erbschein benötigen um Ihr Erbe antreten zu können und worauf dabei zu achten ist.
Und wie beantrage ich einen Erbschein?
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Prüfen Sie anhand unserer kostenlosen Checkliste, was mit einer Erbschaft auf Sie zukommt und an welcher Stelle Eile geboten ist.
Machen Sie dort ein Kreuz, wo Ihnen alles vorliegt.
So erkennen Sie sehr schnell, ob und was Ihnen noch fehlt.
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"Checkliste Erbschaft" zum Download.
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Hier können Sie sich die gesetzliche Erbfolge
1. Ordnung, 2 Ordnung, 3 Ordnung anschauen.
Steuerfreibeträge beim Erben
Hier können Sie sich die Freibeträge die für Sie beim Erben zutreffen anschauen.
Wir können nur schriftliche Anfragen über unsere Kontaktseite oder über "Sofort Kontakt" schnell und zügig bearbeiten. Falls Sie nicht Wissen wie Sie die Kontaktseite ausfüllen sollen, hilft Ihnen unser Telefonservice gerne weiter. Telefonanfragen können nicht bearbeitet werden.
+49 (0) 162 - 518 80 - 52
Wenn Sie an unserem Erfolg teilhaben wollen,
können Sie gerne ganz einfach bei uns
Lizenz-Partner werden.
Wir beraten ab einem Erbvolumen von 800.000 Euro.
Wir führen keine Rechtsberatung durch.
Rechtsberatung falls gewünscht, werden durch externe Partner durchgeführt.
Wir machen keine Finanzierungsgeschäfte.
Für die steuerliche Beratung sowie Erklärungen für das Finanzamt empfehlen wir
Ihnen gerne bewährte Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer in Ihrer Nähe.